Leihmütter – doppelte Moral (Leserbrief in der FAZ)
Leihmütter – doppelte Moral (Leserbrief in der FAZ)
Zu dem Gastbeitrag von Bettina Wiesmann „Eine Absage an die mitfühlende Gesellschaft“ (Fremde Federn, F.A.Z. vom 5. August): Es ist aus meiner Sicht völlig unwichtig, in welchem Land und warum die Leihmutterschaft erlaubt ist, denn die Tatsache, dass es in einem Land zugelassen wird, macht es ethisch und moralisch nicht unbedenklicher. Die USA haben Trump, haben ICE, haben ihre Waffengesetze und haben auch die Leihmutterschaft – so what?
Herr Spahn hat nicht sein Amt verloren, weil er eine Leihmutter für sein Kind benutzte, sondern weil er die Leihmutterschaft im eigenen Land ablehnt beziehungsweise verweigert, mit dem Umweg über die USA aber das deutsche Recht umging und eine doppelte Moral zeigte, was mit der christlich-sozialen Politik und deren Prinzipien nicht vereinbar ist. Abgesehen von den großen ethischen Bedenken in Bezug auf die Leihmutterschaft, gibt es ganz konkret schreckliche Geschichten und Dramen, die nur selten in den Artikeln erwähnt werden. Leihmütter in der Ukraine, deren Babys durch den Krieg nicht von den Eltern abgeholt wurden. Leihmütter und deren Neugeborene, die im Krieg starben und, zynisch gesagt, so nicht den Vertrag erfüllen konnten. Eine Leihmutter in Kanada, die sich weigerte, ein Kind mit Gaumenspalte abzutreiben, und von den auftraggebenden Eltern und Firmen deswegen verklagt und gerichtlich bestraft wurde.
Leihmütter, die aufgrund von unerwarteten Erkrankungen oder unerwarteten genetischen Veränderungen bei den Föten schließlich auf den Kindern „sitzen“ blieben, da die „Eltern“ sich weigerten, das Kind anzunehmen. Leihmütter, die selbst schwer erkrankten und ihr Leben für andere aufs Spiel setzten. Leihmütter, die bis heute ihr ausgetragenes Kind nicht sehen dürfen, weil es ihnen unmittelbar nach der Geburt weggenommen wurde.
Nicht alles, was machbar ist, ist gut. Nicht alles, was medizinisch machbar ist, ist ethisch-moralisch akzeptabel. In der Schweiz wird noch nicht einmal die Eizellspende legalisiert. Adoption von Kindern unterliegt strengsten Vorschriften und scheint schwerer erreichbar zu sein als ein Kind einer Leihmutter im Ausland. Forschung an Embryonen unterliegt strengsten Regeln und wird seit Jahren zu Recht intensiv diskutiert. Ebenso Stammzellenforschung und genetische Manipulation. Nierentransplantate von Verwandten oder gegen Geld sind nicht erlaubt. Aber Kinder, geboren von Frauen gegen Entlohnung, schon? Schließlich bleibt das Argument der Befürworter, dass es kein Recht gibt, den freien Willen eines Menschen einzuschränken. Aber eine Tat, die ethisch und moralisch höchst bedenklich ist, wird durch den Willen, es zu tun und es auch auszuführen, nicht legitimer.